Auslandskonto Meldepflicht

Hast du vor, eine Überweisung ins Ausland zu tätigen oder willst vielleicht eine empfangen? Oder hast du bereits eine solche Auslandsüberweisung vorgenommen und auf deinem Kontoauszug plötzlich den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten …“ entdeckt?

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Dann fragst du dich vielleicht auch, was das nun zu bedeuten hat. Dazu sollte man zunächst klären, was überhaupt hinter der Abkürzung AWV steckt und wer von der sogenannten Auslandskonto-Meldepflicht betroffen ist. Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber beantwortet werden.

Was ist eine Auslandskonto-Meldepflicht?

Die Auslandskonto-Meldepflicht wird in der sogenannten AWV, der Außenwirtschaftsverordnung geregelt. In dieser Verordnung wird festgelegt, ab welchem Betrag eine Meldepflicht für alle Auslandsüberweisungen besteht. Diese Meldepflicht dient dazu, Zahlungsbewegungen ins Ausland zu erfassen, woraus durch die Bundesbank in regelmäßigen Abständen Zahlungsbilanzen ermittelt und veröffentlicht werden. 

Laut AWV gilt ab einer Auslandszahlung von 12.500 Euro die Pflicht zur Meldung an die Bundesbank, diese nennt sich auch Z4-Meldepflicht. Dabei ist es egal, ob du das Geld aus dem Ausland versenden oder empfangen möchtest. Dazu zählen auch Zahlungen, die über einen Transfer-Dienstleister wie PayPal, Mobile-Wallets oder ähnliches getätigt werden. Befindet sich dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland, müssen alle Zahlungen, die ein- oder ausgehen, gemeldet werden.

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Darunter fallen Lastschrifteinzüge, Schecks, Überweisungen sowohl in Euro als auch in Auslandswährungen, Barzahlungen sowie Aufrechnungen und Verrechnungen. Findest du also nach solch einer Zahlung den Vermerk zur AWV-Meldepflicht auf deinem Kontoauszug, heißt das jedoch nicht automatisch, dass du nun auch tätig werden musst. Wenn dein Überweisungsbetrag unter der Grenze von 12.500 Euro liegt, kannst du den Hinweis einfach ignorieren.

In den meisten Fällen werden die Kunden außerdem von ihrer Bank bei allen Auslandsüberweisungen auf diese Pflicht hingewiesen.

Ausnahmen

Es gibt bestimmte Ausnahmen, die von der AWV-Meldepflicht ausgeschlossen sind. Dazu zählt zum Beispiel ein Übertrag von deinem Konto im Inland auf dein Konto im Ausland. In diesem Fall besteht keine Meldepflicht. Auch Wareneinfuhrzahlungen und Ausfuhrerlöse sind von der Pflicht ausgenommen.

Gleiches gilt für Zahlungen für den Export und Import von Waren, die ebenfalls nicht an die Bundesbank gemeldet werden müssen. Aber Achtung: Technologie und Software unterliegen weiterhin der Meldepflicht. Weiterhin von der Meldepflicht ausgeschlossen sind Aus- und Rückzahlungen, die aus Einlagen und Krediten resultieren, sowie Zahlungen, die für Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten getätigt werden.

Auch mehrere Zahlungen von kleineren Beträgen, die von derselben Person ausgehen, fallen nicht unter diese Meldepflicht. Genauso müssen mehrere kleinere Beträge, die sich insgesamt auf mehr als 12.500 Euro belaufen, nicht der Bundesbank gemeldet werden.

Damit ist jedoch nicht gemeint, größere Zahlungsbeträge in mehrere kleine aufzuteilen, um so die Meldepflicht zu umgehen. Dies ist nicht zulässig.

Wie meldet man eine Auslandsüberweisung?

Grundsätzlich ist die Meldung einer Auslandsüberweisung relativ einfach. Als Privatperson ist es empfehlenswert, die Meldung telefonisch zu machen. Für Unternehmen bietet es sich an, die Meldung auch über ein Meldeportal oder per E-Mail einzureichen.

Als Privatperson ist einem häufig jedoch nicht klar, dass die Meldung direkt an die Bundesbank übermittelt werden muss. Die Meldung kann auch nicht von der eigenen Bank oder einem Transfer-Dienstleister wie PayPal übernommen werden. Oft gibt es auch bei der Frist für die Meldung Unklarheiten.

Die sogenannte Z4-Meldung muss bis zum 7. Tag des auf die Zahlung folgenden Monats getätigt werden. Hast du also am 12.06.2022 eine Auslandsüberweisung mit meldepflichtiger Höhe erhalten, musst du diese bis zum 19.07.2022 an die Bundesbank gemeldet haben.

Als Privatperson ist es am einfachsten, eine Auslandsüberweisung per Telefon an die Bundesbank zu übermitteln. Dieser Weg führt über eine Hotline und ist bequem und kostenlos. Die Service-Mitarbeiter der Hotline führen dich dann durch die einzelnen Schritte der Meldung und stellen somit sicher, dass keine wichtigen Informationen vergessen werden.

Auch per E-Mail können Privatpersonen und auch Unternehmen die Meldung einreichen, sofern AWV-Meldungen in regelmäßigen Abständen anfallen. Auf diesem Weg können ohne viel Arbeit mehrere Meldungen erstellt und eingereicht werden und ein Warten auf einen Platz in der Hotline erübrigt sich. Hierfür wird von der Bundesbank ein extra Merkblatt bereitgestellt, wo alle erforderlichen Informationen erklärt werden. Folgende Informationen müssen dabei immer enthalten sein:

  • kompletter Name
  • Land des jeweiligen Absenders oder Empfängers
  • Verwendungszweck oder Überweisungszweck
  • Höhe des Betrags
  • Meldenummer
  • Kontaktdaten für mögliche Rückfragen

Für eine leichtere AWV-Meldung auf elektronischem Wege wurde von einigen Jahren von der Bundesbank ein Meldeportal entwickelt, über welches sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen die Meldung auf elektronischem Wege abgeben können.

Die Registrierung bringt allerdings etwas Arbeit mit sich, weshalb sich das Meldeportal nur dann lohnt, wenn ein regelmäßiger Meldebedarf besteht. Für Privatpersonen ist es grundsätzlich empfehlenswert, die Meldung telefonisch einzureichen. Auf diesem Wege hat man die Gewissheit, dass alle Daten vollständig erfasst werden. Außerdem ist das Ganze unkompliziert und kostenfrei.

Übrigens: Es besteht keine Verbindung zwischen AWV-Meldung und Finanzamt oder Zoll und die Meldung dient nicht der Erhebung von Steuern. Die Meldung ist lediglich zur statistischen Erfassung des Zahlungsverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland.

Meldung wird unterlassen

Wer seine AWV-Meldung vergisst, verspätet einreicht oder auch unvollständige sowie fehlerhafte Meldungen einreicht, auf den können unter Umständen hohe Bußgeldkosten zukommen. Wichtig dabei ist, ob dabei mit Vorsatz gehandelt wurde oder ein Versehen geschehen ist.

Solltest Du die Meldefrist doch mal verpasst haben, dann musst Du die Meldung so schnell wie möglich nachholen, um ein möglicherweise anfallendes Bußgeld vermeiden zu können. In der Regel wissen die Service-Mitarbeiter der Hotline, wie das Vorgehen ist und können Deine Meldung auch noch nachträglich aufnehmen.

Wer sich nicht an die erforderliche Meldepflicht hält, dem drohen hohe Strafzahlungen, die sich bis auf eine Höhe von bis zu 30.000 Euro belaufen können.

Wie eröffnet man ein Auslandskonto?

Trotz strenger Kontrollen ist es heutzutage viel einfacher, ein Konto im Ausland zu eröffnen, als noch vor ein paar Jahren. Sogar eine Kontoeröffnung aus der Ferne ist kein Problem und häufig schnell und einfach machbar. Es gibt dennoch ein paar Dinge, die du bei der Eröffnung eines Auslandkontos beachten solltest, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten möchtest.

Sind Auslandskonten pfändungssicher?

Auf jeden Fall schützt ein Konto im Ausland innerhalb der EU nicht vor einer Pfändung, denn deutsche Behörden können diese Konten genauso einsehen wie normale Konten im Inland. Der Grund hierfür ist das sogenannte CRS, auch Common-Reporting-Standard genannt. Das CRS sorgt automatisch dafür, dass Kontoinformationen mit dem Land der Steueransässigkeit ausgetauscht werden.

Dabei ist es sogar durch eine spezielle Verordnung besonders einfach, Konten im EU-Ausland schnell zu pfänden, denn die Verordnung ermöglicht eine vorläufige Kontopfändung, ohne dass der Schuldner dazu informiert wird. Geld verstecken, ausgeben oder schnell abheben ist demnach nicht möglich. Etwas schwieriger mit der Pfändung wird es in Ländern wie den USA oder Thailand.

Kontopfändungen sind zwar hier theoretisch auch möglich, aber für die Behörden mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Häufig müssen mehrere Gerichte dem Beschluss einer Pfändung zustimmen, was unter Umständen sehr lange dauern kann.

Allerdings haben deutsche Behörden durch den automatischen Informationsaustausch, an dem die meisten Länder beteiligt sind, Kenntnis über deine Transaktionen, dein Kontoguthaben und andere Informationen, wodurch Strafverfahren auch im Inland verfolgt und durchgesetzt werden können.

Wer also Schulden hat, der sollte sich lieber für ein Pfändungsschutzkonto in Deutschland entscheiden, denn nur so ist es möglich, den Pfändungsfreibetrag ausreichend zu schützen und einen gesicherten Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Für wen lohnt sich ein Auslandskonto?

Der häufigste Grund für die Eröffnung eines Auslandskontos ist der regelmäßige Eingang von Überweisungen aus dem Ausland, denn ein Konto im Ausland macht die Sache effizienter und günstiger. Vor allem Selbstständige und kleinere Unternehmen profitieren von einem Auslandskonto, da für sie die hohen Transaktionsgebühren besonders ins Gewicht fallen.

Auch Familien, die innerhalb zwei Nationen bestehen sowie Menschen mit Freunden, die im Ausland leben, haben einen Nutzen von einem Auslandkonto, mit dem Überweisungen so eventuell weniger Kosten verursachen.

Vor allem aber Kontoinhaber, die ein relativ großes Vermögen besitzen, profitieren von einem Konto im Ausland, denn es bietet zusätzliche Sicherheit in wirtschaftlichen Krisen. Hier gelten die Norwegische Krone und die Schweizer Franken als besonders krisensicher, denn diese Währungen haben in der Geschichte bisher eine sehr niedrige Inflationsrate zu verzeichnen.

Zudem bieten manche Länder auf Sparkonten noch Guthabenzinsen, was hierzulande nicht mehr der Fall ist. So kann ein Konto mit einer fremden Währung durchaus finanziell gesehen lohnenswert sein.

ABER ACHTUNG: Durch Zinsen entstandene Erträge müssen in Deutschland trotzdem ordnungsgemäß versteuert werden, denn auch mit einem Konto im Ausland bist du durch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zur Zahlung von Steuern verpflichtet.

Möglichkeiten, um ein Auslandskonto zu eröffnen

Obwohl es in der heutigen Zeit im Vergleich zu noch vor einigen Jahren strengere Anforderungen für die Eröffnung eines Kontos im Ausland gibt, ist dies nicht unbedingt negativ zu bewerten. Durch bestimmte Standards sollen damit Geldwäsche und das Finanzieren von Aktivitäten durch Terroristen verhindert werden. Somit wird der Prozess einer Kontoeröffnung im Ausland für alle Teilnehmer durchsichtiger und besser zugänglich.

Trotz der strengen Kontrollen durch die Banken gibt es mehrere Optionen zur Eröffnung eines Auslandskontos oder eines Kontos mit ausländischer Währung, ohne, dass man dabei seinen Wohnsitz ändern muss. Welche genau das sind wird im Folgenden näher beleuchtet:

1. Normales Bankkonto bei einer Nicht-EU-Bank

Dieses Bankkonto ist vermutlich die Variante, die sich am meisten lohnt. Banken im Ausland stehen dabei einer Kontoeröffnung von Kunden aus dem Ausland auch positiv gegenüber, stellen aber hohe Anforderungen und erwarten eine persönliche Anwesenheit bei der Kontoeröffnung.

2. Girokonto bei sogenannten europäischen Neobanken

Bei einer Neobank handelt es sich um eine Form der Direktbank, die nur online betrieben wird und bei der kein Filialnetz besteht. Sämtliche Dienstleistungen, die sich um Bankgeschäfte oder Finanzen drehen, werden bei einer Neobank ausschließlich über eine Website oder mobile App bearbeitet.

Neobanken werden auch Onlinebank, virtuelle Bank oder digitale Bank genannt. Der Vorteil bei diesem Konzept von Bank ist, dass hier häufig die Gebühren für die Dienstleistungen niedriger sind als bei normalen Banken, da die Kosten für die Unterhaltung von Personal und ähnlichem wegfallen. Auf diese Weise kannst du mit ausländischen Währungen bezahlen und auch Geld empfangen.

3. Fremdwährungskonto bei einer europäischen Bankgesellschaft

Fast alle größeren Banken in Deutschland bieten Fremdwährungskonten an. Auch wenn diese normalerweise keine Vorteile bei Transaktionen ins Ausland bieten, so hat man hier jedoch die Möglichkeit, positive Entwicklungen einer anderen Währung für sich zu nutzen.

Auslandskonto und Finanzamt

Zunächst musst du dem Finanzamt erst mal nicht mitteilen, dass du ein Konto im Ausland führst. Auch in der Einkommenssteuererklärung muss ein Auslandskonto nicht angegeben werden, da hier nur die Auskunft über Einkünfte im Vordergrund steht. Erhältst du allerdings Zinserträge auf das Auslandskonto, müssen diese natürlich gemäß den steuerlichen Verpflichtungen an deinem Wohnort in deiner Steuererklärung angegeben werden.


Fazit

Überweisungen ins Ausland oder das Empfangen von Geld aus dem Ausland müssen zunächst nicht gemeldet werden. Erst ab einem Betrag von mehr als 12.500 Euro tritt die sogenannte AWV- Meldepflicht oder auch Außenwirtschaftsverordnungs-Meldepflicht in Kraft.

Nach dieser Meldepflicht wirst du aufgefordert, die jeweilige Überweisung an die Bundesbank zu melden. Dies dient vor allem statistischen Zwecken und hat nichts mit dem Finanzamt zu tun. Erscheint also auf deinem Kontoauszug der Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ und der Betrag überschreitet den Höchstbetrag, musst du eine Meldung machen.

Wenn nicht, kannst du den Hinweis einfach ignorieren. Solltest du die Meldepflicht allerdings ignorieren und vorsätzlich nicht tätigen, musst du mit hohen Geldstrafen rechnen. Auch das Umgehen der Meldepflicht ist nicht zulässig und wird bestraft.

Bei der Eröffnung eines Auslandskontos, sofern es sich für dich lohnt, profitierst du in jedem Fall bei wirtschaftlichen Krisen und sorgst für etwas wirtschaftliche Sicherheit. Auch die Zinsen auf Guthaben in vielen anderen Ländern sind höher als hier in Deutschland. Bei einem entsprechenden Vermögen ist es in fast allen Ländern problemlos möglich, ein Konto zu eröffnen. Eines ist jedoch sicher: Ein Auslandskonto ist nicht vor einer Pfändung geschützt und auch steuerliche oder rechtliche Belange in Deutschland können damit nicht umgangen werden. Auch die Kosten für Kontoführung oder Transaktionen sind in vielen anderen Ländern relativ hoch.

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Thorsten Wittmann®
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