Sachwerte
Als Sachwert werden die Werte bezeichnet, wenn Geld in physische Werte investiert wird, wie beispielsweise eine Immobilie.
Schatteninflation
Als Schatteninflation wird die Inflation bezeichnet, die durch eine Preiserhöhung nicht direkt zu erkennen ist. So werden bei gleichbleibendem Preis beispielsweise die Mengen in den Verpackungen reduziert.
Schlussüberschussanteil
Unter dem Schlussüberschussanteil versteht man eine Bonuszahlung die beim vereinbarten Ablauf einer Lebensversicherung vom Versicherer gezahlt wird.
Schuldenschnitt
Der Schuldenschnitt bedeutet einen gewissen Schuldenerlass für Staaten, die ihren eigenen Haushalt höchstwahrscheinlich aus eigener Kraft nicht stabilisieren können.
Sicherungsfonds Protektor
Protektor ist ein Sicherungsfonds in Deutschland, bei dem alle Lebensversicherer aus Deutschland Mitglied sein müssen. Er dient der Absicherung falls ein Versicherer insolvent gehen sollte. So sind die Lebensversicherungen der Anleger geschützt.
Sollzins
Der Sollzins wird auch als Nominalzins bezeichnet und ist die Grundlage für die Berechnung des Darlehens. Er gibt demnach den Wert an, mit dem die Summe verzinst wird. Der Sollzins kann dabei gebunden sein, so bleibt der Zins während der Laufzeit gleich. Jedoch beinhaltet der Sollzins nicht alle Gebühren, diese werden im Effektivzins ausgewiesen. Daher sind beide Größen bei der Beurteilung eines Kredites wichtig.
Spekulationspapiere
Zu Spekulationspapieren gehören meist Aktien oder Termingeschäfte, die starken Kursschwankungen unterliegen und deshalb geeignet sind für risikoreiche Spekulationen.
Staatsanleihen
Auch ein Staat benötigt Geld, um Aufträge zu finanzieren und Schulden zu begleichen. Daher können sowohl der Bund als auch die Länder Staatsanleihen herausgeben. Diese haben eine festgelegte Laufzeit und oft einen festgesetzten Zinssatz. Da sie an der Börse gehandelt werden können unterliegen sie gewissen Kursschwankungen.
Stille Beteiligung
Durch eine stille Beteiligung kann ein Unternehmen Eigenkapital aufstocken. Im Gegenzug erhält der Kapitalgeber eine Gewinnbeteiligung und gewisse Kontrollrechte. Diese Bedingungen regelt das Handelsgesetzbuch (HGB). Die Beteiligung am Gewinn ist Pflicht und die Verlustbeteiligung entweder ganz ausgeschlossen oder auf den eingesetzten Betrag begrenzt.
Stillschweigeabkommen (Bilderberger)
Geheime Treffen zwischen Politikern und Medien - Stillschweigeabkommen über das, was berichtet werden darf und was nicht.
Stundung
Die Stundung bietet die Möglichkeit, eine fällige Zahlung über einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Hierfür muss der Kreditgeber zustimmen. Gibt dieser sein OK, verlängert sich die Laufzeit. In einigen Fällen können dabei auch Stundungszinsen anfallen, weil der Kreditgeber länger als vereinbart auf sein Geld warten muss.